Ethikkodex

PIRCHER BRENNEREI AG

Durch die Anwendung des Ethikkodexes will die Pircher Brennerei AG seine Organisation weiter verbessern (im Zuge der Einführung eines Organisations- und Verwaltungsmodell gemäß GvD Nr. 231/2001) Er wurde vom Alleinverwalter der Pircher Brennerei AG am 30.10.2014 genehmigt.

Pircher Brennerei AG

EINLEITUNG
In der Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit stellt das ethische Verhalten ein äußerst wichtiges Grundprinzip für das gute Funktionieren und die Glaubwürdigkeit des Unternehmens gegenüber seinen Aktionären, Kunden und Lieferanten und, ganz im allgemeinen, gegenüber dem wirtschaftlichen Kontext in welchem das Unternehmen tätig ist, dar. Es ist der Pircher Brennerei AG ein Anliegen, das Bewusstsein und die Wertschätzung der im Unternehmen verbreiteten ethischen Werte in einen Marktvorteil zu verwandeln. Der Verwaltungsrat der Pircher AG hat deshalb entschieden, gegenständlichen Ethikkodex einzuführen, um die Prinzipien der Korrektheit, Gesetzmäßigkeit, Loyalität, Integrität und Transparenz der Handlungen, der Art zu handeln und die Führung der Beziehungen sowohl intern, als auch gegenüber Dritten, zu regeln. Adressaten des Ethikkodexes sind alle Angestellten der Pircher Brennerei AG, die Mitglieder des Verwaltungsrates und des Aufsichtsrates, wie auch die externen Mitarbeiter, die im Interesse des Unternehmens tätig sind. Vorgenannte Personen müssen dementsprechend den Inhalt des Ethikkodexes kennen und zu seiner Anwendung und der Verbreitung der darin ausgearbeiteten Prinzipien beitragen. Der Ethikkodex wird auch an Dritte weitergeleitet, die in Geschäftsverhältnissen mit dem Unternehmen stehen (Kunden, Lieferanten, Berater, usw.) Die im Ethikkodex vorgesehen Regeln gelten für das Verhalten aller Adressaten, die dazu verpflichtet sind, alle geltenden Gesetze (zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur) und die geltenden Kollektivverträge zu respektieren. Die Verletzung der im Ethikkodex vorgesehenen Regeln, stellt einen Vertrauensbruch dar und kann zu Disziplinarmaßnahmen führen. Die Einführung des Ethikkodexes obliegt dem Präsidenten des Verwaltungsrates, wobei das Überwachungsorgan (in Folge nur „ÜO“) als Kontrollorgan fungiert.

I. ALLGEMEINE GRUNDSÄTZE
Die Adressaten des gegenständlichen Ethikkodexes müssen sich, je nach ihrer Zuständigkeit, an folgende Grundsätze halten:· sie sind zur Einhaltung aller geltenden Gesetzesbestimmungen und Verordnungenverpflichtet;· der berufliche Umgang mit Kunden, Aktionären, Mitarbeitern, Lieferanten, derGemeinschaft im allgemeinen und Institutionen, ist geprägt von Ehrlichkeit, Korrektheit,Unparteilichkeit und Vorurteilslosigkeit;· loyales Verhalten mit der Konkurrenz;· die eigene Gesundheit und Sicherheit, sowie jener Dritter, schützen;· sich für den Schutz der Umwelt einsetzen und negative Auswirkungen auf die Umwelt sogut als möglich zu vermeiden bzw. so gering wie möglich gestalten;· alle Informationen über das Unternehmen, sein Know-how, die Angestellten, Kunden undLieferanten vertraulich behandeln;· Interessenkonflikte mit dem Unternehmen vermeiden oder rechtzeitig mitteilen;· mit den immateriellen und materiellen Gütern des Unternehmens respektvoll umgehen,damit ihre Integrität und Funktionalität gewahrt wird.Die Zielgruppe des gegenständlichen Ethikkodexes kennt die Bedeutung der Gesetzgebung im Bereich „Antigeldwäsche“ und ist sich bewusst, wie wichtig deren Achtung für das korrekte Handeln des Unternehmens und dessen Ansehen ist. Dementsprechend verpflichten sich die Adressaten des Ethikkodexes, ihre jeweiligenAufgaben gesetzeskonform auszuüben und darauf zu achten, dass das Unternehmen auch nicht indirekt mit Geldern, die aus Verbrechen stammen oder mit dem Terrorismus in Verbindung stehen, in Kontakt kommt.

II. VERHALTENSREGELN IN DER AUSÜBUNG DER GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

A) Beziehungen zu den Kunden.
Die Pircher Brennerei AG richtet seine Tätigkeit nach der Zufriedenheit der Kunden und berücksichtigt Anfragen und Wünsche, die zu einer Verbesserung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen beitragen können. Demzufolge zielen die Entwicklungs- und Vermarktungstätigkeiten auf eine höhere Qualität der Produkte und Dienstleistungen ab. In der Führung der Geschäftsbeziehungen mit den Kunden, müssen die Adressaten dieses Ethikkodexes alle Kunden (auch verschiedener Natur) angemessen behandeln.

B) Beziehungen zu den Lieferanten.

Die Wahl der Lieferanten und die der Vertragsbedingungen müssen auf eine objektive Bewertung der Qualität, des Preises der Güter und der Dienstleistungen und der Bedingung, dass diese termingerecht geliefert werden und den Anforderungen des Unternehmens entsprechen, gegründet sein.Auf keinen Fall darf ein Lieferant einem anderen aufgrund von persönlichen Beziehungen, Begünstigungen oder anderen Vorteilen, vorgezogen werden. Die Wahl muss ausschließlich im Interesse und zum Wohl des Unternehmens getroffen werden.

C) Beziehungen zu den Arbeitnehmern.
Die Humanressourcen sind ein grundlegender Faktor für das Bestehen, die Weiterentwicklung und den Erfolg des Unternehmens. Aus diesem Grund schützt und fördert die Pircher AG die Mitarbeiter mit dem Ziel, deren Berufskompetenzen zu erweitern und aufzuwerten.Pircher Brennerei AG verpflichtet sich, jede Art von Diskriminierung im Zusammenhang mit Religionszugehörigkeit, politischer Einstellung, gewerkschaftlicher Tätigkeit oder Geschlecht zu vermeiden, und einzig und allein die berufliche Qualifikation und die persönlichen Fähigkeiten eines jeden zu berücksichtigen. Demzufolge wird das Personal von den zuständigen Funktionen des Unternehmens ausschließlich auf der Grundlage von meritorischen Kriterien und Kompetenzen ausgewählt, angestellt, entlohnt und organisiert.Das Arbeitsambiente muss den Kriterien der Gesundheit und Sicherheit auf dem Arbeitsplatz entsprechen und zudem die Zusammenarbeit und den Teamgeist fördern, wobei die Persönlichkeit eines jeden ohne Vorurteile, Einschüchterungen, unrechtmäßige Konditionierungen oder Unbehagen akzeptiert wird. Pircher Brennerei AG erkennt die gewerkschaftlichen Organisationen im Sinne des anwendbaren Kollektivvertrages an und begegnet den Vertretern der Gewerkschaft mit höchster Transparenz, Unparteilichkeit und im Einklang mit den vertraglichen Bestimmungen.

D) Beziehungen mit der Konkurrenz.
Die Pircher Brennerei AG legt Wert auf einen loyalen Wettbewerb und hält sich an die europäischen und nationalen Normen zum Schutz des freien Wettbewerbs. Es ist verboten, illegale Mittel oder Tätigkeiten anzuwenden (wie z.B. die Anstellung von Mitarbeitern der Konkurrenz), um Betriebsgeheimnisse oder geheime Informationen von Konkurrenten zu erlangen, oder ganz allgemein, den Konkurrenten zu schaden.

E) Beziehungen zu den öffentlichen Einrichtungen.
Im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung hat die Pircher Brennerei AG ein besonderes Augenmerk auf jede Handlung, jedes Verhalten und jede Vereinbarung, damit sämtliche Kontakte mit der höchsten Transparenz, Korrektheit und Legalität abgewickelt werden. Zu diesem Zweck vermeidet die Pircher Brennerei AG, so gut wie möglich, dass nur eine einzige Person den Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung pflegt. Dies davon ausgehend, dass die Anwesenheit mehrerer Personen gleichzeitig das Risiko von unangemessenen und von der Pircher Brennerei AG unerwünschten persönlichen Beziehungen zwischen Unternehmen und Körperschaft minimiert. Im Zuge der Geschäftsverhandlungen bzw. von Anträgen oder anderen geschäftlichen Beziehungen mit der öffentlichen Verwaltung, wird jegliches Verhalten, das direkt oder indirekt die Entscheidungen der Gegenseite auf unkorrekte Weise beeinflussen könnte, vermieden. Insbesondere ist es verboten, den öffentlichen Bediensteten Arbeitsmöglichkeiten oder geschäftliche Angebote zu unterbreiten, welche für diese einen persönlichen Vorteil darstellen könnten.Es ist zudem verboten, geheime Informationen zu erlangen, welche der Integrität oder dem Ansehen beider Parteien schaden könnten. Die Durchführung der Vertragsbeziehungen muss den vertraglichen Bedingungen entsprechen, welche nicht unrechtmäßig verändert werden können. Die Abwicklung wird angemessen kontrolliert und nur von kompetentem und geeignetem Personal durchgeführt. Sollte das Unternehmen im Umgang mit der öffentlichen Verwaltung einen Berater oder einen Dritten beauftragen, gelten auch für diese Personen dieselben Verhaltensregeln wie für die Angestellten.

F) Geschenke, Aufmerksamkeiten und sonstige Benefits.
Es ist verboten, Geschenke zu verteilen, um dadurch in irgendeiner Form Vorteile für die Pircher Brennerei AG zu erhalten. Im Besonderen ist es verboten, Amtspersonen oder deren Familienmitglieder zu beschenken, um damit ihre Unabhängigkeit zu beeinflussen oder einen anderen Vorteil zu erlangen. Es wird präzisiert, dass damit sämtliche Geschenke gemeint sind, sowohl jene, die vergeben oder versprochen werden, als auch jene, die Pircher Brennerei AG erhält, wobei man unter „Geschenk“ jegliche Art von Benefit meint (auch z.B. Gratisteilnahme an einer Tagung oder einem Kongress, ein Arbeitsangebot usw.). Davon ausgenommen sind nur kleine Aufmerksamkeiten, die der geschäftsüblichen Praxis entsprechen. Die Werbegeschenke der Pircher Brennerei AG dienen der Förderung kultureller, sportlicher oder humanitärer Initiativen oder des „Brand-Image“ des Unternehmens. Sämtliche Geschenke (mit Ausnahme der kleinenAufmerksamkeiten) müssen angemessen dokumentiert werden, um eine Kontrolle zu ermöglichen und müssen vom zuständigen leitenden Angestellten genehmigt werden. Zudem müssen sie dem ÜO mitgeteilt werden (Kontrollorgan gemäß GvD Nr. 231/2001). Sollte einer der Adressaten des gegenständlichen Ethikkodexes ein unerlaubtes Geschenk oder Benefit erhalten, muss er dies umgehend dem ÜO mitteilen, welches die Angemessenheit des Geschenks bewertet wird und den Übergeber über die diesbezügliche Politik der Pircher AG informieren wird.

G) Beziehungen mit den Aktionären und den Aufsichtsräten.

Die Verwalter müssen das Unternehmen nach den Prinzipien der Korrektheit, Transparenz und Legalität führen und dabei das Interesse und Wohl der Aktionäre verfolgen. Die Verwalter vermeiden jegliches Verhalten, das die Entscheidungen der Gesellschafterversammlung unrechtmäßig beeinflussen könnte und sind dazu verpflichtet, wann immer sie gefragt werden, den Revisoren und den Aufsichtsräten korrekte, transparente, genaue und wahrheitsgetreue Informationen auszuhändigen und die Revisions- und Kontrolltätigkeiten der beiden Subjekte voll und ganz zu unterstützen.

III. GESUNDHEIT, SICHERHEIT UND UMWELT

A) Gesundheit, Sicherheit und Umwelt.
Die Adressaten des gegenständlichen Kodexes tragen zur Vorbeugung der Risiken und dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit für sich selbst, den Mitarbeitern und Dritten bei und halten sich an die gesetzlichen Vorgaben. Sie müssen sich gegenseitig mit Respekt, Ehrfurcht und Ansehen begegnen und die unternehmensinternen Strukturen anerkennen. Es besteht ein allgemeines Verbot, Alkohol oder illegale Substanzen zu konsumieren und ein gesetzeskonformes Rauchverbot auf dem Arbeitsplatz bzw. überall dort, wo der Rauch eine Gefahr für die Strukturen und Güter des Unternehmens oder für die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter darstellen könnte.

B) Umweltschutz.
Die Umwelt ist ein primäres Gut der Gemeinschaft, das die Pircher Brennerei AG schützen will. Dementsprechend plant die Pircher Brennerei AG ihre Tätigkeiten unter Wahrung der geltenden Bestimmungen indem versucht wird, die wirtschaftlichen Interessen mit den umwelttechnischen Bedürfnissen in Einklang zu bringen. Die Zielgruppe des gegenständlichen Kodexes trägt zum Umweltschutz bei.

IV. UMGANG MIT INTERNEN DATEN UND INFORMATIONEN

Jede Information oder jedes Material, das die Zielgruppe dieses Ethikkodexes in Ausübung seiner Arbeit oder seines Berufs erhalten hat, ist streng vertraulich und bleibt im Eigentum des Unternehmens. Diese Informationen können derzeitige oder zukünftige Tätigkeiten des Unternehmens betreffen, inklusive noch nicht verbreiteter Neuigkeiten, aber auch Informationen und Bekanntmachungen, die in Kürze veröffentlicht werden. Jene, die in Ausübung ihrer Funktion, ihres Berufes oder ihres Amtes Zugang zu privilegierten Informationen über das Unternehmen haben (wie z.B. Informationen bezüglich Änderungen im Management, Akquisitionspläne, Fusionen, Abspaltungen, strategische Pläne, Budget, Business Plan), dürfen diese nur zur Ausübung der eigenen Tätigkeit und auf dem Arbeitsplatz nutzen und dürfen sie auf keinen Fall zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Verwandten, Bekannten, oder allgemein zum Vorteil Dritter, verwenden. Sie müssen besonders darauf achten, privilegierte Informationen nicht weiter zu verbreiten und jeden unangemessenen Gebrauch vermeiden. Es ist auf jeden Fall ratsam, alle Informationen bezüglich des Unternehmens und der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten mit der nötigen Verschwiegenheit handzuhaben.

V. INFORMATIK

Die informatischen und telematischen Ressourcen sind ein maßgebliches Werkzeug für die einwandfreie und konkurrenzfähige Ausübung der Tätigkeiten des Unternehmens und garantieren die Schnelligkeit, Vollständigkeit und Korrektheit der Informationsflüsse, welche für eine effiziente Führung und Kontrolle der unternehmerischen Tätigkeiten notwendig sind. Sämtliche Informationen, die in informatischen und telematischen Systemen des Unternehmens (inklusive der elektronischen Post) archiviert sind, stehen im alleinigen Eigentum der Pircher Brennerei AG und dürfen ausschließlich für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeiten, zu den Bedingungen und innerhalb der Beschränkungen, die vom Unternehmen vorgegeben werden, verwendet werden. Auch im Sinne des Datenschutzes, verfolgt das Unternehmen einen korrekten und gezielten Umgang mit den informatischen und telematischen Geräten und vermeidet jegliche Form der Sammlung, Archivierung und Verbreitung von Daten, die nicht einem unternehmerischen Zweck dienen; die Verwendung der informatischen und telematischen Geräte wird vom Unternehmen überwacht und kontrolliert.

VI. BUCHHALTUNGSUNTERLAGEN UND GESELLSCHAFTSBÜCHER

Die Pircher Brennerei AG erfasst alle unternehmerischen Handlungen, akkurat und vollständig und stellt den Gesellschaftern und den externen Kontrollorganen eine transparente Buchhaltung zur Verfügung, wobei vermieden wird, falsche oder irreführende Beträge anzugeben. Die Verwaltungs- und Buchhaltungstätigkeit wird durch moderne informatische Mittel durchgeführt, die Effizienz, Korrektheit, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit den Prinzipien der Buchhaltung garantieren und Kontrollen über die Rechtmäßigkeit, Kohärenz und Angemessenheit der unternehmerischen Tätigkeiten und Entscheidungen erleichtern. Pircher Brennerei AG legt Wert darauf, dass die Bilanzen der Gesellschaft korrekt und transparent erstellt werden; Pircher Brennerei AG steht den zuständigen Kontrollorganen auf allen Ebenen konstruktiv zur Verfügung und erteilt korrekte und wahrheitsgetreue Informationen in Bezug auf die Tätigkeit, die Güter und unternehmerischen Transaktionen, sowie in Bezug auf alle Anfragen seitens der Kontrollorgane.

VII. DAS VERHALTEN DER GESELLSCHAFT

Die Pircher Brennerei AG legt Wert auf ein formell und substantiell den Gesetzesvorgaben entsprechendes gesellschaftliches Verhalten und schützt die Entscheidungsfreiheit der Gesellschafterversammlung. Auch gegenüber den Gläubigern wird ein transparentes und zuverlässiges Verhalten an den Tag gelegt, die Integrität des Gesellschaftskapitals und der nicht verteilbaren Rückstellungen und die Zusammenarbeit mit den Kontrollautoritäten werden garantiert.VIII. INTERESSENSKONFLIKTEDie Adressaten des gegenständlichen Ethikkodexes müssen Situationen vermeiden, in denen auch nur potentiell ein Interessenskonflikt zwischen den persönlichen wirtschaftlichen Interessen und der im Unternehmen eingenommen Stellung entstehen könnten. Es ist verboten, Eigeninteressen zum Schaden der Interessen des Unternehmens zu verfolgen, Güter des Unternehmens ohne Genehmigung zu persönlichen Zwecken zu verwenden, wie auch direkt oder indirekt Interessen an Konkurrenzunternehmen, Kunden, Lieferanten oder Rechnungsprüfer zu hegen.

IX. VERTRAGSWERT DES ETHIKKODEX
Die Verletzungen der vom Kodex vorgesehenen Regeln (gemeint sind alle nicht konformen Handlungen oder Verhaltensweisen oder Unterlassungen der vorgesehenen Handlungen oder Verhaltensweisen), können ein Nichterfüllen der aus dem Arbeitsvertrag entstehenden Pflichten darstellen, mit allen daraus folgenden und von der Gesetzgebung und den Kollektivverträgen vorgesehenen Folgen, auch bezüglich der Erhaltung des Arbeitsverhältnisses und kann zudem eine Schadensersatzforderung seitens der Pircher Brennerei AG zur Folge haben. Die Sanktionen sind von der Gesetzgebung oder den Kollektivverträgen vorgesehen. Sie werden an das Ausmaß der Verletzung angepasst und dürfen niemals die Würde der Person verletzen. Die Sanktion wird von der zuständigen Funktion im Unternehmen verhängt. Was die Nichtbeachtung der Vorschriften des gegenständlichen Ethikkodex seitens der Berater, Partner und Mitarbeiter im allgemeinen, der Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen und die diesbezüglichen Strafmaßnahmen betrifft, werden diese in den jeweiligen vertraglichen Abkommen geregelt.

X. UMSETZUNG UND KONTROLLE

Die Anwendung des Ethikkodexes obliegt dem Präsidenten des VerwR, wobei das ÜO als Kontrollorgan gemäß GvD 231/2001 eingesetzt wird. Gegenständlicher Ethikkodex wird an alle Adressaten verteilt.Dem Überwachungsorgan obliegen als Kontrollorgan gemäß GvD 231/2001 folgende Aufgaben:
a) die Beachtung des Kodexes und die Verbreitung desselben bei allen Zielgruppen zuüberwachen;
b) jede Meldung bezüglich einer Verletzung des Kodexes zu überprüfen, und die Organe undFunktionen des Unternehmens über die Ergebnisse der Kontrollen zu informieren, damit diesedie eventuell notwendigen Disziplinarmaßnahmen ergreifen können;
c) bei Veränderungen der unternehmerischen Tätigkeiten, die notwendigen Änderungen desEthikkodexes vorzuschlagen.

XI. MELDUNG VON VERLETZUNGEN DER VERHALTENSREGELN DES UNTERNEHMENS UND UNETISCHEN VERHALTENS
Jede Information über eine mögliche Verletzung der von diesem Kodex vorgesehenen Prinzipien oder seines Inhalts müssen umgehend an den ranghöheren Angestellten mitgeteilt werden, welcher periodisch das ÜO über die Meldungen und Anfragen informiert. Im Fall einer schwerwiegenden Verletzung des Kodexes muss das ÜO umgehend informiert werden. Anonyme Meldungen sind erlaubt, die Identifizierung der Verfasser wird jedoch bevorzugt, um eine bessere und vollständigere Archivierung der Informationen zu ermöglichen. Das Unternehmen unterdrückt jegliche Form der Vergeltung gegen denjenigen, der gutgläubig Mitteilungen über mögliche Verletzungen des Kodexes oder der diesbezüglichen Gesetzgebung gemeldet hat, oder das Unternehmen gutgläubig bei der Kontrolle der Verletzungen unterstützt hat, und garantiert auf jeden Fall die Verschwiegenheit über die Identität der Person; davon ausgenommen sind die gesetzlichen Pflichten und der Schutz der Rechte der Gesellschaft oder der unrechtmäßig oder bösgläubig beschuldigten Personen. Jeder Adressat wird unterstützt, wenn er weitere Informationen oder Erläuterungen bezüglich des gegenständlichen Kodexes erhalten will. Jeder Adressat kann auch direkt beim ÜO um Informationen anfragen oder Meldungen übermitteln und zwar an folgende Kontaktdaten:Tel: +39 0473 558000Fax: +39 0473 558080E-mail: odv@pircher.it

XII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Gegenständlicher Ethikkodex tritt unverzüglich und vorbehaltlich zukünftiger Änderungen in Kraft.

Pircher Brennerei AG
Der Alleinverwalter